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Ledger Live Integration
Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (diese „AGBs“ ) bilden zusammen mit den gegebenenfalls anwendbaren Besonderen Geschäftsbedingungen (diese „BGBs“ ) und dem/den anwendbaren Anhang/Anhängen (zusammen der „Vertrag“) einen verbindlichen Vertrag zwischen LEDGER SAS, einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 1.451.028,00 Euro, mit Sitz in 1, rue du Mail, 75 002 Paris, eingetragen im Pariser Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer 529 991 119, (im Folgenden „Ledger“) und dem Dienstleistungsanbieter (im Folgenden einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“). Der Serviceanbieter akzeptiert und erklärt sich damit einverstanden, durch Unterzeichnung am Ende der AGBs an diese gebunden zu sein.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den BGB sind die BGB maßgebend.

1. DEFINITIONEN

Affiliate bei Verwendung mit Bezug auf eine bestimmte Person bedeutet, dass jede Person, die direkt oder indirekt über eine oder mehrere Vermittlungskontrollen erfolgt, von der angegebenen Person kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle ist; zu solchen Zwecken bedeutet der Begriff „Kontrolle“ (einschließlich der Bedingungen „kontrolliert“, „kontrolliert durch“ und „unter gemeinsamer Kontrolle mit“) den Besitz, direkt oder indirekt, der Befugnis, die Leitung des Managements und der Richtlinien einer Person zu steuern oder zu veranlassen, ob durch die Eigentümerschaft von Stimmpapieren, durch Vertrag oder anderweitig.

Vertrauliche Informationen haben die in Artikel 8 dargelegte Bedeutung.

DSGVO hat die in Artikel 9 dargelegte Bedeutung.

Integrierte Dienste sind technische oder visuelle Elemente, die es dem Dienstanbieter ermöglichen, seine Dienste (Dienste des Dienstanbieters) in einem Zieldokument/einer Webseite (dem Ledger Live Browser) anzuzeigen.

Integration bedeutet eine Integration unter der Marke des Dienstanbieters mit vollem Zugriff auf die Dienste innerhalb des Ledger Live Browsers.

Rechte an geistigem Eigentum bezeichnet alle Rechte auf der ganzen Welt, einschließlich Patente, Rechte an Erfindungen (unabhängig davon, ob sie patentierbar sind oder nicht) und Offenlegungen von Erfindungen, Urheberrechte, Rechte an maskierten Werken, Urheberpersönlichkeitsrechte, Geschäftsgeheimnisse, Handelsmarken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Handelsaufmachungen, Domänennamen oder andere Rechte an geistigem Eigentum oder Eigentumsrechte (einschließlich der Anmeldungen der vorgenannten Rechte und aller Registrierungen, Verlängerungen, Erneuerungen und Neuausstellungen der vorgenannten Rechte), die sich auf ein bestimmtes materielles oder immaterielles Gut beziehen.

Ledger Live Browser ist die in Artikel 2 beschriebene Webplattform.

Liste(n) hat die in Artikel 3 festgelegte Bedeutung.

Vertreter hat die in Artikel 8 festgelegte Bedeutung.

Umsatz bezeichnet gegebenenfalls die an Ledger zu zahlenden Gebühren für die Integration der Dienste, die es dem Diensteanbieter ermöglichen, seine Dienste über den Ledger Live Browser zugänglich zu machen, wie in den BGB festgelegt.

Sanktion bedeutet jede Sanktion, jedes Wirtschaftssanktionsprogramm, jedes Verbot oder jede Beschränkung gemäß den Resolutionen der Vereinten Nationen oder den Handels- oder Wirtschaftssanktionen, Gesetzen oder Verordnungen der Europäischen Union, des Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums, des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, des Finanzministeriums Ihrer Majestät und jeder anderen einschlägigen Sanktionsbehörde (zusammen die „Sanktionsbehörden“).

SDN-Liste bezeichnet die vom OFAC veröffentlichte Liste von Personen und Unternehmen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von Zielländern befinden oder für diese oder in deren Namen handeln.

Dienste bezeichnet die in Artikel 2 beschriebenen Dienste.

BGB sind die besonderen Bedingungen, die für die Beziehung zwischen den Parteien gelten.

Transaktion bezeichnet jede Kryptowährungs-Order, die von einem Benutzer über Dienste ausgeführt und abgeschlossen wird, die über den Ledger Live-Browser mit einer Gegenpartei zugänglich sind, deren Order vom Dienstanbieter bereitgestellt wurde.

Benutzer bezeichnet die Endbenutzer des Ledger Live Browsers. Die Benutzer können die Dienste nach eigenem Ermessen und unter den vom Dienstanbieter festgelegten Bedingungen nutzen, die alle Benutzer vor der Nutzung der Dienste akzeptieren müssen.

2. ZWECK DER VEREINBARUNG

2.1. Ledger hat einen Webplattform-Browser entwickelt, der Drittanbieterdienste für Benutzer hostet (den „Ledger Live Browser“). Der Ledger Live Browser bezieht sich auf die von Ledger zur Verfügung gestellte technische Gestaltungsoberfläche, die unter anderem den Zugriff auf die Dienste ermöglicht.

2.2. Der Dienstanbieter entwickelt und stellt Software und Anwendungen, einschließlich APIs und Widgets, zur Verfügung, die es Einzelpersonen ermöglichen, auf Krypto-Dienste zuzugreifen, wie z.B. die Anzeige des Kontostands, die Anzeige des Portfolios, den Umtausch von Kryptowährungen gegen Fiat und/oder den Umtausch von Kryptowährungen gegen andere Kryptowährungen (zusammenfassend die „Dienste“).

2.3. Im Rahmen dieser AGB macht der Dienstanbieter seine Dienste über eine Integration in den Ledger Live Browser zugänglich und verfügbar. Die Benutzer werden automatisch zur Schnittstelle des Dienstanbieters weitergeleitet, um auf die Dienste zuzugreifen.

2.4. Diese AGB legen die Bedingungen fest, unter denen die Benutzer einen technischen Zugang zu den Diensten über den Ledger Live Browser erhalten, und, je nach Fall und wie in den BGB angegeben, zahlt der Dienstanbieter die Einnahmen als Gegenleistung für die Integration der Dienste in den Ledger Live Browser, die es den Nutzern ermöglicht, die Dienste unter den Bedingungen des Dienstanbieters zu nutzen.

2.5. Ledger haftet nicht für eine betrügerische Nutzung der Dienste durch die Benutzer.

2.6. Der Dienstanbieter erkennt an, dass Ledger Wert auf die Qualität und Funktionalität der auf dem Ledger Live Browser gehosteten Dienste legt und dass die folgenden Anforderungen an die Dienste besonders beachtet werden müssen:

  • Benutzerfreundlichkeit,
  • Sicherheit,
  • Dokumentation,
  • Benutzer-Support,
  • Wartung und Aktualisierung der Dienste,
  • Transparenz.

2.7. Der Dienstanbieter bestätigt und erkennt ausdrücklich an, dass die integrierten Dienste zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages alle diese Anforderungen erfüllen und stellt sicher, dass diese Anforderungen während der Vertragslaufzeit ohne Unterbrechung erfüllt werden.

2.8. Für den Fall, dass die Dienste während der Vertragslaufzeit eine dieser Anforderungen nicht mehr erfüllen, erkennt der Dienstanbieter ausdrücklich das Recht von Ledger an, den Vertrag zu kündigen und die Integration der Dienste in den Ledger Live Browser ohne Vorankündigung oder Entschädigung jeglicher Art zu beenden, und akzeptiert dies.

3. VERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN

3.1. GEGENSEITIGE VERPFLICHTUNGEN

3.1.1. Die Parteien müssen für jeden ihrer Dienste ein stabiles und sicheres Umfeld schaffen, das mindestens den Marktstandards entspricht.

3.1.2. Jede der Parteien garantiert einander, dass sie die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen implementiert haben, um sicherzustellen, dass die Server, Plattformen, elektronischen Systeme und physischen Standorte, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verwendet werden sollen, vor versehentlicher oder rechtswidriger Zerstörung, Verlust, Änderung, unbefugter Offenlegung oder Zugriff auf übertragene, gespeicherte oder anderweitig verarbeitete Daten geschützt sind.

3.2. VERPFLICHTUNGEN DES DIENSTANBIETERS

3.2.1. ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN

3.2.1.1. Der Dienstanbieter stellt den Nutzern des Ledger Live Browsers über die integrierten Dienste auf seine alleinige und vollständige Verantwortung die besten Dienste zur Verfügung.

3.2.1.2. Der Dienstanbieter stellt sicher, dass (i) die Benutzer die Nutzungsbedingungen des Dienstanbieters einhalten und (ii) dass die Dienste in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht betrieben werden und, allgemeiner, (iii) dass die Nutzung der Dienste im Rahmen des geltenden Rechts erfolgt.

3.2.1.3. Insbesondere muss der Dienstanbieter gegebenenfalls die Nutzung der Dienste durch die Nutzer überprüfen und insbesondere jegliche Nutzung (i) für illegale Aktivitäten wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung oder (ii) von Kryptowährungen, die nach US-amerikanischem, EU- oder sonstigem Recht als Wertpapiere angesehen werden können, verhindern.

3.2.1.4. Der Dienstanbieter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine Teilnahme und seine Aktivitäten alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Marktstandards erfüllen. Er sichert zu und garantiert, dass er regelmäßig (und so oft wie nötig) Aktualisierungen (i) der Liste der Länder, in denen die Dienste verfügbar sind, und (ii) der Liste der besonders benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen („SDN-Liste“) und aller relevanten Listen (zusammen die „Listen“) in Bezug auf die Sanktionsbehörden vornehmen wird, um sicherzustellen, dass er nicht in einer Gerichtsbarkeit tätig ist oder Transaktionen ausführt oder Dienste von oder für Länder, Personen und/oder Organisationen erbringt, die Sanktionen der Sanktionsbehörden unterliegen.

3.2.1.5. Falls zutreffend, müssen die KYC- (Know Your Customer) und AML- (Anti-Money Laundering) Programme des Dienstanbieters zum Zeitpunkt der Verarbeitung alle geltenden Gesetze einhalten. Der Dienstanbieter ist dafür verantwortlich, sein Programm zu aktualisieren, wenn aufgrund der Entwicklung der geltenden Gesetze Änderungen erforderlich werden.

3.2.1.6. Der Dienstanbieter stellt den Nutzern der Dienste einen Kundensupport zur Verfügung, und Ledger wird diese Nutzer bei Problemen mit den Diensten an den Dienstanbieter verweisen. Auf Anfrage von Ledger legt der Dienstleister das Verfahren offen, mit dem er diese Kundenbetreuung durchführt.

3.2.2. VERFÜGBARKEIT DER DIENSTLEISTUNGEN

3.2.2.1. Der Dienstanbieter wird die Dienste mit der gebotenen Sachkenntnis und Sorgfalt, professionell und rechtzeitig in Übereinstimmung mit den Industriestandards durchführen und sicherstellen, dass die Dienste von Personal erbracht werden, dessen Qualifikation und Erfahrung für die ihnen zugewiesenen Aufgaben angemessen sind.

3.2.2.2. Der Dienstanbieter gewährleistet, dass die integrierten Dienste, die API und allgemein die Dienste keine Viren, Würmer, Trojaner, „Falltüren“ oder anderen Code, Dateien oder Programme enthalten, die dazu bestimmt sind, die Funktionalität des Ledger Live Browsers zu stören, zu deaktivieren, zu beschädigen oder einzuschränken.

3.3. VERPFLICHTUNGEN VON LEDGER

3.3.1. Vorbehaltlich der jeweiligen Technologieteams der Parteien, die sich auf den Umfang der Arbeit für die Integration einigen, ist Ledger für die ordnungsgemäße Einbettung der Dienste verantwortlich, die vom Dienstanbieter im Ledger Live Browser angeboten werden. Darüber hinaus wird Ledger die Beziehung zwischen dem Dienstanbieter und Ledger ordnungsgemäß darstellen und alle Kundenanfragen bezüglich ihrer Handelsaktivitäten mit dem Produkt an den Support des Dienstanbieters weiterleiten.

3.3.2. Ledger ist möglicherweise rechtlich verpflichtet, den Zugriff auf die Dienste aufgrund von Ansprüchen Dritter und/oder Gerichtsbeschlüssen zu deaktivieren. Der Dienstanbieter verpflichtet sich, keine Schadensersatz- und/oder Entschädigungsansprüche geltend zu machen, und verpflichtet sich, auf seine Kosten an der Lösung dieser Probleme mitzuwirken. Wenn der Dienstanbieter nicht kooperiert, hat Ledger das Recht, den Zugang zu den Diensten dauerhaft zu sperren.

4. FINANZIELLE BEDINGUNGEN

4.1. Als Gegenleistung für die Integration der Dienste und die Zugänglichkeit der Dienste über den Ledger Live Browser zahlt der Diensteanbieter die Einnahmen an Ledger wie beschrieben und in Übereinstimmung mit den Bedingungen der BGB.

5. STEUERN

5.1. Der Dienstanbieter ist dafür verantwortlich, festzustellen, ob und in welchem Umfang Steuern auf Transaktionen im Zusammenhang mit seinen Leistungen im Rahmen dieses Vertrags anfallen, und die korrekten Steuerbeträge für die auf lokaler, bundesstaatlicher und föderaler Ebene anfallenden Verkaufs-, Nutzungs-, Mehrwert-, Verbrauchs- und sonstigen ähnlichen Steuern, Zölle oder Abgaben, die aufgrund der Aktivitäten im Rahmen dieses Vertrags anfallen, einzubehalten, zu erheben, zu melden und an die zuständigen Steuerbehörden abzuführen.

6. DAUER & KÜNDIGUNG

6.1. DAUER

6.1.1. Dieser Vertrag beginnt mit dem Datum seiner Unterzeichnung durch den Dienstanbieter und wird fortgesetzt, sofern er nicht gemäß Artikel 6.2 gekündigt wird.

6.2. KÜNDIGUNG

6.2.1. Beide Parteien können diesen Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von sechzig (60) Tagen schriftlich kündigen.

6.2.2. Ungeachtet des Vorstehenden ist Ledger berechtigt, diese Vereinbarung sofort schriftlich zu kündigen, (i) wenn der Dienstanbieter (oder einer seiner Anteilseigner oder Geschäftsführer) einer Sanktion unterliegt, oder (ii) wenn Ledger Grund zu der Annahme hat, dass die Fortsetzung dieses Vertrages Ledger oder eines seiner verbundenen Unternehmen (nach vernünftiger Einschätzung von Ledger) einer Sanktion aussetzen würde, oder (iii) wenn die Dienste oder irgendwelche Rechte, die den Dienstanbietern gehören und Teil des Ledger Live Browsers aufgrund dieses Vertrages sind, Rechte Dritter verletzen, insbesondere, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte.

6.2.3. Wenn Ledger aufgrund der Verkündung oder einer Änderung (oder wenn Ledger davon Kenntnis erlangt) der Auslegung eines Gerichts, eines Tribunals oder einer Aufsichtsbehörde oder eines anwendbaren Gesetzes oder einer Verordnung (einschließlich der Maßnahmen einer Steuerbehörde) nach eigenem Ermessen und zu einem beliebigen Zeitpunkt feststellt, dass einige oder alle vom Dienstanbieter angebotenen Dienste oder deren Nutzung durch Ledger oder seine Kunden rechtswidrig sind, oder die begründete Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie rechtswidrig sind oder ein rechtliches, geschäftliches oder rufschädigendes Risiko für Ledger darstellen, ist Ledger berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung zu kündigen, unbeschadet des Rechts von Ledger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, die ihr im Einzelfall zustehen würden.

6.3. AUSWIRKUNGEN DER KÜNDIGUNG

6.3.1. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, bei Beendigung dieses Vertrages alle vertraulichen Informationen (im Sinne von Artikel 8) der anderen Vertragspartei (insbesondere Zeichnungen, Entwürfe, Notizen, Memoranden, Spezifikationen, Entwürfe, Schriften, Software, Geräte, Dokumente und sonstiges Material, das vertrauliche oder geschützte Informationen der anderen Vertragspartei enthält oder offenlegt) an die andere Vertragspartei zurückzugeben (oder auf deren Verlangen zu vernichten) und dies schriftlich zu bestätigen.

6.3.2. Die empfangende Vertragspartei behält kein derartiges Material von der weitergebenden Vertragspartei zurück.

7. GEISTIGES EIGENTUM

7.1. Ledger erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass der Dienstanbieter zwischen den Parteien alle Rechte, Titel und Interessen an den Diensten und den Marken des Dienstanbieters besitzt, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte daran. Der Dienstanbieter gewährt Ledger für die Dauer des Vertrages eine weltweite, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung und Veröffentlichung der Marken des Dienstanbieters ausschließlich zum Zwecke der Identifizierung des Dienstanbieters als Anbieter von Diensten.

7.2. Ledger versichert, dass es alle Rechte, Titel und Interessen an dem Ledger Live Browser besitzt. Der Dienstanbieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass Ledger im Verhältnis zwischen den Parteien alle Rechte, Titel und Anteile am Ledger Live Browser und den Ledger-Marken besitzt, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte daran.

7.3. Der Dienstanbieter und Ledger gewähren sich gegenseitig für die Dauer des Vertrages ein weltweites, nicht ausschließliches und unentgeltliches Recht zur Nutzung der Marken von Ledger und des Dienstanbieters, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Jede andere Nutzung, insbesondere die Nutzung zu Marketingzwecken, um für die über Ledger Live Browser zugänglichen Dienste zu werben, muss von der anderen Partei im Voraus schriftlich genehmigt werden.

7.4. Der Dienstanbieter gewährt Ledger hiermit eine eingeschränkte, nicht ausschließliche, nicht abtretbare und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der API des Dienstanbieters, um die API des Dienstanbieters zu entwickeln, zu testen, zu unterstützen, zu integrieren und/oder in den Ledger Live Browser einzubinden. Die vorgenannte Lizenz unterliegt der nachstehend aufgeführten Einschränkung (7.5).

7.5. Bei der Nutzung von Material/Rechten der anderen Partei muss die nutzende Partei jederzeit in gutem Glauben handeln und die Interessen der anderen Partei wahren. Die nutzende Partei darf keine Rechte modifizieren oder ändern. Die Nutzung eines Rechts zu einem Zweck, der über den Geltungsbereich und die Bestimmungen dieses Vertrages hinausgeht, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei.

8. VERTRAULICHKEIT

8.1. Jede Vertragspartei erklärt sich hiermit bereit, während der Laufzeit des Vertrages und für einen weiteren Zeitraum von fünf (5) Jahren nach dessen Beendigung oder Ablauf alle vertraulichen Informationen, die ihr von der anderen Vertragspartei im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden, vollständig vertraulich zu behandeln und nicht zu veröffentlichen oder anderweitig offenzulegen und für keinen anderen Zweck als für die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke zu verwenden. Ohne Einschränkung der Bestimmungen dieses Vertrages ist jede Vertragspartei dafür verantwortlich, dass ihre Angestellten, Bevollmächtigten, Auftragnehmer, Berater und andere ähnlich situierte Dritte (zusammen die „Vertreter“) die in diesem Abkommen festgelegten Geheimhaltungspflichten einhalten.

8.2. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet: (a) die Bedingungen dieses Vertrages und (b) alle vertraulichen oder geschützten Informationen, die entweder direkt oder indirekt schriftlich, mündlich oder durch Inspektion von greifbaren Gegenständen offengelegt werden, die entweder zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich identifiziert werden oder die durch ihren Kontext als vertraulich oder Eigentum von Ledger verstanden werden sollten. Vertrauliche Informationen umfassen nicht: Informationen, die (a) öffentlich zugänglich sind oder sein werden; (b) der Verpflichtung unterliegen, gemäß den geltenden Gesetzen oder Vorschriften oder Anordnungen des Gerichts oder anderer Regierungsbehörden offengelegt zu werden; oder (c) die vom Dienstanbieter oder Ledger an seine Aktionäre, Investoren, Rechtsberater oder Finanzberater bezüglich der Vereinbarung weitergegeben werden müssen, vorausgesetzt, dass diese Aktionäre, Investoren, Rechtsberater oder Finanzberater an die Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die denen in diesem Artikel ähneln.

8.3. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weitergeben darf, es sei denn, dies wird von Ledger für Integrations- und Zahlungszwecke benötigt, wie z.B. an von Ledger benannte Dritte, die Gebühren eintreiben.

9. PERSONENBEZOGENE DATEN

9.1. Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erfüllung der Verpflichtungen der Vertragsparteien aus dem Abkommen erforderlich ist, stellen die Vertragsparteien sicher, dass die geltenden Rechtsvorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit eingehalten werden, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EC (die „DSGVO“).

9.2. Wenn und soweit Daten gesammelt und/oder verarbeitet werden, unterliegt diese Sammlung und Verarbeitung personenbezogener Daten den Bestimmungen des von Ledger bereitgestellten und von beiden Parteien unterzeichneten Datenverarbeitungsabkommens.

10. HAFTUNG UND ENTSCHÄDIGUNG

10.1. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag haftet Ledger gegenüber dem Dienstanbieter nicht für Handlungen, Unterlassungen oder Verstöße von Ledger im Zusammenhang mit diesem Vertrag, unabhängig davon, ob diese aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig entstanden sind, selbst wenn Ledger auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde, es sei denn, der Dienstanbieter erleidet Verluste, die auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Ledger zurückzuführen sind, und die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass in einem solchen Fall die in diesem Abschnitt dargelegte Entschädigungsverpflichtung das einzige und ausschließliche Rechtsmittel der klagenden Partei ist (mit Ausnahme der Kündigung des Vertrages, die immer möglich sein wird).

10.2. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, integriert und hostet Ledger die Dienste im größtmöglichen Umfang, den das geltende Recht zulässt, ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantien jeglicher Art. Ohne das Vorstehende einzuschränken, garantiert Ledger nicht, dass der Ledger Live Browser fehlerfrei funktioniert oder dass Defekte oder Fehler korrigiert werden oder dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt oder an einem bestimmten Ort verfügbar, ununterbrochen oder sicher ist und dass er frei von Viren oder anderen schädlichen Inhalten ist, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag anders festgelegt.

10.3. Ledger hostet Dienste, ohne irgendeine Kontrolle über solche Dienste auszuüben. Ledger wird jegliche Interaktion zwischen Benutzern und Dienstanbietern weder überwachen noch überprüfen. Folglich unterstützt, gewährleistet, garantiert oder übernimmt Ledger keine Verantwortung für Produkte oder Dienstleistungen, die über den Ledger Live Browser angeboten oder beworben werden. Der Dienstanbieter ist verpflichtet, Ledger zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, und zwar ohne jegliche Einschränkung in Bezug auf Verluste, Schäden oder Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die im Zusammenhang mit Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Verfahren entstehen, die von Dritten oder Nutzern gegen Ledger erhoben werden und die sich aus der Nutzung der Dienstleistungen ergeben.

10.4. Ledger ist nicht für Schäden verantwortlich, die sich aus Verzögerungen oder Problemen durch Telekommunikationsträger, Internet-Service-Provider, andere Kommunikationsnetzwerke, Blockchains von Blockchain-Systemen oder das Bankensystem ergeben.

10.5. Außer bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Verletzung oder Fehlverhalten von Ledger übersteigt die gesamte, kumulierte Gesamthaftung von Ledger, unabhängig davon, ob sie auf einer Klage oder einem Anspruch aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Garantie, falscher Darstellung, Billigkeitsrecht oder anderweitig beruht, in keinem Fall den Gesamtbetrag, den der Dienstanbieter während eines Zeitraums von drei (3) Monaten vor dem Anspruch an Ledger gezahlt hat.

11. GARANTIEN

11.1. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt, wird der Ledger Live Browser ohne jegliche Garantie zur Verfügung gestellt, und Ledger schließt ausdrücklich alle Garantien aus, die sich aus diesem Vertrag ergeben, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich, stillschweigend oder gesetzlich festgelegt sind.

11.2. Der Dienstanbieter erkennt an, dass Ledger jederzeit und ohne Vorankündigung oder Bezugnahme auf Sie diese AGB ändern und/oder irgendeinen Aspekt oder eine Funktion des Ledger Live Browsers modifizieren kann, was nachteilige Auswirkungen auf die Nutzung der Dienste haben kann, wobei der einzige Regress des Dienstanbieters darin besteht, diesen Vertrag zu kündigen, und der Dienstanbieter erklärt sich damit einverstanden, keine Ansprüche jeglicher Art gegen Ledger zu stellen.

11.3. Während der Laufzeit dieses Vertrages sichert der Dienstanbieter zu und gewährleistet, dass: (i) sein Unternehmen nach den Gesetzen des Staates und des Landes, in dem es seinen Hauptsitz hat, ordnungsgemäß organisiert ist, rechtsgültig besteht und die für die Dienstleistungen, die damit verbundenen Tätigkeiten und die Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung geltenden Gesetze in vollem Umfang einhält; (ii) er bei allen Aufsichtsbehörden in allen Rechtsordnungen, in denen er nach den geltenden Gesetzen tätig sein muss, ordnungsgemäß registriert und zugelassen ist und sich in gutem Zustand befindet; (iv) dieser Vertrag keine Vereinbarung, kein Recht und keine Verpflichtung zwischen dem Dienstanbieter und einer anderen Person, Einrichtung, Firma oder Gesellschaft verletzt und die Erlaubnis oder Zustimmung keiner anderen Person, Einrichtung, Firma oder Gesellschaft erforderlich ist, um diesen Vertrag auszuführen oder die darin enthaltenen Verpflichtungen zu erfüllen, oder dass eine solche Erlaubnis, falls erforderlich, eingeholt wurde.

11.4. Der Dienstanbieter sichert zu und gewährleistet, dass: (i) weder er noch einer seiner Eigentümer oder verbundenen Unternehmen, Direktoren oder leitenden Angestellten Ziel oder Gegenstand von Sanktionen sind und/oder in einem Land oder Gebiet ansässig sind, das Gegenstand von Sanktionen ist, und (ii) weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Direktoren oder leitenden Angestellten im Rahmen dieser Vereinbarung geleistete Zahlungen verwenden oder Handlungen vornehmen oder Ledger veranlassen, Handlungen im Rahmen dieser Vereinbarung vorzunehmen: (a) zur Finanzierung oder Erleichterung von Aktivitäten oder Geschäften mit einer Person, die zum Zeitpunkt der Finanzierung oder Erleichterung Gegenstand oder Ziel von Sanktionen ist, (b) zur Finanzierung oder Erleichterung von Aktivitäten oder Geschäften mit einem Land oder Gebiet, das Gegenstand oder Ziel von Sanktionen ist, oder (c) in einer anderen Weise, die zu einer Verletzung von Sanktionen durch eine Person führt.

11.5. Der Dienstanbieter darf die Produkte, Dienstleistungen oder Technologien von Ledger nicht unter Verstoß gegen Sanktionen verkaufen, exportieren, reexportieren oder anderweitig übertragen.

11.6. Der Dienstanbieter sichert zu und gewährleistet, dass keine der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen von den Sanktionsbehörden verboten ist.

11.7. Der Dienstanbieter sichert zu und gewährleistet, dass er alle behördlichen Genehmigungen eingeholt und alle erforderlichen Verfahren zur Feststellung der Kundenidentität oder der Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden eingeführt hat, um die Nutzung der Dienste durch die Nutzer zu überprüfen.

11.8. Der Dienstanbieter ist für die Einhaltung der von den Sanktionsbehörden verwalteten wirtschaftlichen Sanktionsprogramme verantwortlich. Er sichert zu und garantiert, dass er regelmäßig (und so oft wie nötig) Aktualisierungen (i) der Liste der Länder, in denen Dienstleistungen verfügbar sind (falls zutreffend: und daher das Gebiet wie in ... definiert aktualisieren wird), und (ii) der Liste der besonders benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen, der konsolidierten Listen und aller relevanten Listen in Bezug auf die Sanktionsbehörden vornehmen wird, um sicherzustellen, dass er nicht in einer Gerichtsbarkeit tätig ist oder Transaktionen ausführt oder Dienstleistungen von oder für Länder, Personen und/oder Körperschaften erbringt, die Sanktionen der Sanktionsbehörden unterliegen.

11.9. Der Dienstanbieter garantiert und sichert zu, dass die im Rahmen der Dienste verwendeten Kryptowährungen keine illegal erworbenen Gelder sind und nicht aus illegalen Aktivitäten stammen, und insbesondere, dass sie nicht für illegale Aktivitäten wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verwendet wurden. Auf Anfrage von Ledger ist der Dienstanbieter in der Lage, alle erforderlichen Dokumente, Kontoauszüge oder Zertifikate bereitzustellen, die von einer Bank, einem Finanz- oder Kreditinstitut benötigt werden, um zu unterstützen, dass Kryptowährungen, die in den Diensten verwendet werden, gesetzlich erworbene Mittel sind und nicht von illegalen Aktivitäten stammen.

12. HÖHERE GEWALT

12.1. Keine Vertragspartei kann gegenüber der anderen Vertragspartei haftbar oder verantwortlich gemacht werden, oder es kann davon ausgegangen werden, dass sie gegen diesen Vertrag verstoßen oder ihn nicht eingehalten hat, wenn sie ihre Zusagen und/oder Verpflichtungen im Rahmen dieses Abkommens ganz oder teilweise nicht oder nur mit Verzögerung erfüllt hat, sofern und solange diese Nichterfüllung oder Verzögerung durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wurde oder darauf zurückzuführen ist.

12.2. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt wird jede Partei wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die unerwünschten Auswirkungen und Folgen eines solchen Ereignisses höherer Gewalt zu mindern, und die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei wird die andere Partei so schnell wie möglich nach einem solchen Ereignis höherer Gewalt schriftlich über ihre Unfähigkeit informieren, alle oder einen Teil ihrer Unterlassungen und/oder Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung zu erfüllen, was eine detaillierte Erklärung des Auftretens des Ereignisses höherer Gewalt gibt. Wird eine solche Mitteilung gemacht, so werden die Leistungen der betroffenen Partei, die die Mitteilung macht, mit Ausnahme der Zahlung von Geldern, eingestellt, und jede Frist wird so lange verlängert, wie die Erfüllung durch ein Ereignis höherer Gewalt vernünftigerweise verhindert werden kann. Nach Beendigung eines solchen Ereignisses höherer Gewalt nimmt die betroffene Vertragspartei die Erfüllung aller ihrer Zusagen und/oder Verpflichtungen im Rahmen dieses Abkommens unverzüglich wieder auf, wobei sie sich nach Kräften bemüht. Wird die Erfüllung der Verpflichtungen einer Vertragspartei durch ein Ereignis höherer Gewalt für mehr als drei Monate verhindert oder verzögert, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung zu kündigen.

12.3. Wird die Erfüllung der Verpflichtungen einer Vertragspartei durch ein Ereignis höherer Gewalt für mehr als drei (3) Monate verhindert oder verzögert, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung zu kündigen.

12.4. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet „Höhere Gewalt“ ein Ereignis, eine Ursache oder einen Zustand oder eine Kombination von Ereignissen, Ursachen und/oder Zuständen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Vertragsparteien liegen und die bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt und angemessenen Umsicht nicht hätten vermieden werden können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, aber vorbehaltlich des Vorstehenden, Krieg, innere Unruhen, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder andere Arbeitsunruhen, Rebellion, Aufstand, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Erdbeben, höhere Gewalt, Unfälle, Handlungen, Entscheidungen oder Beschlüsse einer Regierung oder einer anderen zuständigen kommunalen, regionalen oder nationalen Behörde oder Stelle, Gesetze oder deren Änderung, Regierungswechsel, Sabotage, Beschränkungen, Quarantäne, Transportembargos und alle anderen Ereignisse, Ursachen oder Zustände mit ähnlichen Auswirkungen oder Folgen.

13. SONSTIGES

13.1. UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER

13.1.1. Keine der Parteien hat die Befugnis, Verträge abzuschließen, die die andere Partei binden oder Verpflichtungen im Rahmen der anderen Partei ohne die vorherige schriftliche Genehmigung einer solchen anderen Partei begründen.

13.1.2. Der Dienstanbieter sichert zu und gewährleistet, dass (i) weder er noch einer seiner Eigentümer oder verbundenen Unternehmen, Direktoren oder leitenden Angestellten Ziel oder Gegenstand von Sanktionen ist und/oder in einem Land oder Gebiet ansässig ist, das Gegenstand von Sanktionen ist, und (ii) weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Direktoren oder leitenden Angestellten im Rahmen dieser Vereinbarung geleistete Zahlungen verwendet oder Handlungen vornimmt oder die andere Partei zu Handlungen veranlasst, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben: (a) zur Finanzierung oder Erleichterung von Aktivitäten oder Geschäften mit einer Person, die zum Zeitpunkt der Finanzierung oder Erleichterung Gegenstand oder Ziel von Sanktionen ist, (b) zur Finanzierung oder Erleichterung von Aktivitäten oder Geschäften mit einem Land oder Gebiet, das Gegenstand oder Ziel von Sanktionen ist, oder (c) in einer anderen Weise, die zu einer Verletzung von Sanktionen durch eine Person führt.

13.1.3. Der Dienstanbieter ist verpflichtet und haftet (und hält Ledger diesbezüglich schadlos) in jeglicher Weise mit oder gegenüber einem Benutzer, wenn dieser die Dienste nutzt. Für Nutzer, die Dienste in Anspruch nehmen, gelten die Nutzungsbedingungen des Dienstanbieters. Ledger ermöglicht es den Benutzern, die Bedingungen und Dienstleistungen des Dienstanbieters zu akzeptieren, bevor sie die Dienste nutzen.

13.2. UNTERVERGABE VON AUFTRÄGEN

Dieser Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten dürfen vom Dienstanbieter nicht abgetreten oder unterlizenziert werden. Jede versuchte Abtretung oder Übertragung, die gegen das Vorstehende verstößt, ist ungültig und führt zur sofortigen und automatischen Kündigung dieses Vertrages.

13.3. GESAMTER VERTRAG

Jede Vertragspartei erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass dieser Vertrag die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien darstellt und alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Zusagen, Absprachen, Verpflichtungen oder Abmachungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages aufhebt.

13.4. KONTROLLWECHSEL

Im Falle eines Zusammenschlusses oder einer Umstrukturierung des Dienstanbieters oder einer Änderung der Kontrolle über den Dienstanbieter oder einer Übertragung eines wesentlichen Teils seines Geschäftsbetriebs hat der Dienstanbieter Ledger spätestens 10 Tage vor Eintritt eines solchen Ereignisses schriftlich zu benachrichtigen, und Ledger hat das Recht, den Vertrag in einem solchen Fall mit einer Frist von 5 Tagen zu kündigen.

13.5. SEVERABILITÄT

Dieser Vertrag gilt als trennbar, und die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieses Vertrages oder einer anderen Bestimmung dieses Vertrages. Anstelle einer solchen unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll nach dem Willen der Vertragsparteien eine Bestimmung in den Vertrag aufgenommen werden, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt und wirksam und durchführbar ist.

13.6. ÄNDERUNGEN

Ledger kann den Vertrag jederzeit nach eigenem Ermessen ändern, indem er eine solche Änderung im Ledger Live Browser bekanntgibt oder den Dienstanbieter benachrichtigt. Die fortgesetzte Nutzung des Ledger Live Browsers durch den Dienstanbieter nach der Änderung des Vertrages durch Ledger stellt die Zustimmung des Dienstanbieters zu den Änderungen dar. Ist der Dienstanbieter mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er den Vertrag kündigen.

13.7. ÜBERDAUERUNG

Alle Abschnitte dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach die Kündigung überdauern sollten, überdauern die Kündigung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf aufgelaufene Rechte auf Zahlungen, Vertraulichkeitsverpflichtungen, Wettbewerbsverbote, Gewährleistungsausschlüsse, Entschädigungen und Haftungsbeschränkungen.

14. GELTENDES RECHT

14.1. Dieser Vertrag, seine Anlagen und die Rechte und Pflichten der Parteien, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder die mit seiner Ausführung, Vollendung, Konstruktion und Erfüllung zusammenhängen, unterliegen französischem Recht und sind nach diesem auszulegen und zu interpretieren.

14.2. Für Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sind die Handelsgerichte von Paris (Tribunal de Commerce de Paris) zuständig.

Ab dem 12. August 2021 gültige Fassung